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Neue Staubvorschriften für die Pulverbeschichtungs-, Pigment- und Kosmetikindustrie

Titandioxid (TiO2)-Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als zehn Mikrometern (10 µm) müssen eine obligatorische Warnkennzeichnung tragen. Dieser Warnhinweis soll die Benutzer auf das Risiko von Atemwegseffekten aufgrund von Staubpartikeln oder -tröpfchen aufmerksam machen, wie in den Verordnungen EUH211 und EUH212 vorgeschrieben. Da die Verordnung nun veröffentlicht ist, wird …

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